Thomas Krieger
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Wo, wann und wie wählen?

Wo und wann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Sie haben die Möglichkeit, am Wahlsonntag in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal oder in den rund vier Wochen der Wahl per Briefwahl im Verwaltungsbau oder zu Hause zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme, die er einem der vier zur Wahl stehenden Personen geben kann.

Wählen im Wahllokal
Alle wahlberechtigten Einwohner erhalten per Post von der Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung, auf der ihr Wahllokal mit einer Nummer von 1 bis 12 angegeben ist. Wichtig zu wissen: Im Gegensatz zu allen vorhergehenden Wahlen, bei denen die Wahllokale auf bis zu sieben verschiedene Gebäude verteilt waren, sind es nun nur noch drei Gebäude. Alle Wählerinnen und Wähler aus Fredersdorf-Nord finden ihre Wahllokale in der neuen Oberschule in der Landstraße 40 und alle Wählerinnen und Wähler aus Fredersdorf-Süd in der Fred-Vogel-Grundschule an der Tieckstraße. Für die Wählerinnen und Wähler aus Vogelsdorf ändert sich nichts: Ihre Wahllokale befinden sich in der Kita Sonnenschein in der Mittelstraße 36.

Mitzubringen sind möglichst die Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend), aber auf jeden Fall ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder der Reisepass). Die Wahllokale sind am 24. September von 8-18 Uhr geöffnet.


Wählen per Briefwahl
Wer am Wahltag nicht vor Ort ist oder sich den Weg zum Wahllokal sparen möchte, der kann bequem in den Wochen vor der Wahl per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen für den 24.9. und ggf. für die Stichwahl am 8.10. kann man auf vier verschiedenen Wegen erhalten:

  1. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und in die Post geben.
    ODER
  2. Eine E-Mail mit dem Betreff „Anforderung der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl“ an ewo@fredersdorf-vogelsdorf.de mit Angaben zu Nachnamen,Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift senden
    ODER
  3. Auf www.fredersdorf-vogelsdorf.de unter der Rubrik Politik/Wahlen die Übersendung der Briefwahlunterlagen durch Angabe der dort geforderten Informationen anfordern.
    ODER
  4. Die Briefwahlunterlagen persönlich während der Sprechzeiten der Verwaltung (Dienstag 9–12 & 13–18.30 Uhr + Donnerstag 8–12 & 13–16 Uhr) abholen (Ausweis ist Voraussetzung, für andere Personen mit Vollmacht!), mitnehmen und zurücksenden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen. Die Briefwahlunterlagen können NICHT per Telefon beantragt werden.

Wichtig:
Die Briefwahlunterlagen müssen bei den Möglichkeiten 1–3 spätestens bis zum 20.9. angefordert werden, so dass sie noch sicher vor dem Wahltag ankommen. Spätestens am 21.9. sollten die Unterlagen mit der Post abgesendet werden, damit sie pünktlich vor dem Wahltag in der Gemeinde ankommen. Wer sichergehen möchte, hat die Möglichkeit, die Unterlagen direkt in den Hausbriefkasten der Gemeinde rechts vom Eingang des Verwaltungsgebäudes in der Lindenallee 3 in Fredersdorf-Nord bis 18 Uhr am Wahltag selbst einzuwerfen.


Alle Informationen auf dieser Seite sind aus rechtlichen Gründen ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Informationen zur Wahl sind in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde und auf der Internetseite der Gemeinde im Bereich Politik (-> Wahlen -> Bekanntmachungen) zu finden. Bei Rückfragen zur (Brief-)Wahl hilft auch das Einwohnermeldeamt, das unter der Telefonnummer 033439 835-451 oder -452 erreichbar ist.

 
 
 
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